Das Engagement von EMUCA für die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE), Batterien und Akkumulatoren
Seit Jahren engagiert sich EMUCA für die Umwelt und reduziert daher die Umweltauswirkungen all seiner Aktivitäten auf ein Minimum. Auf diese Weise trägt das Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung bei, zu der es sich seit seiner Gründung verpflichtet hat.
Elektro- und Elektronikaltgeräte, sowie Batterien und Akkumulatoren stellen heutzutage ein erhebliches Umweltproblem dar, sowohl wegen der großen Menge, in der sie anfallen, als auch wegen der Gefahr, die sie in vielen Fällen darstellen.
Es ist erforderlich, die Vorschriften für das Entsorgungsmanagement dieser Abfälle verantwortungsvoll einzuhalten und alle beteiligten Akteure, die an dieser Wertschöpfungskette teilnehmen, einzubeziehen, um die Mülltrennung und die gezielte Abfallverwertung zu gewährleisten. Nur so können wir den angemessenen Gesundheits- und Umweltschutz gewährleisten, anstatt auf das Entsorgungsmanagement zu verzichten oder es auf falsche Weise zu handhaben. Gleichzeitig werden die Abfälle für die Wiederverwertung und das Recyclen bereitgestellt und die wiedergewonnenen Geräte und Materialien wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, um das Ziel der Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Die Gesetzgebung legt in Spanien sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Ebene der Autonomen Gemeinschaften eine Reihe von jährlichen Zielen für diese Müllentsorgung fest, die nur erreicht werden können, wenn den Nutzern ausreichende Informationen über die Verpflichtungen jedes Wirtschaftsakteurs und die Kanäle bereitstehen, um diese Abfälle ordnungsgemäß Entsorgungen zu können.
Aus diesen Gründen bietet EMUCA im Folgenden Informationen über die Hauptverpflichtungen der aktuellen Richtlinien, besonders über solche, die für unsere Kunden und Nutzer unserer Produkte von Interesse sein könnten.
Abschliessend wird angegeben, wie sich diese Vorschrift auf EMUCA auswirkt und wie unser Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Mit dem Königlichen Erlass 106/2008 vom 1. Februar 2008 über Batterien und Akkumulatoren und über das Entsorgungsmanagement wurde unserer Rechtsordnung die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren, sowie von Batterie- und Akkumulatorenabfällen hinzugefügt und die Anforderungen des Gesetzes 10/1998 über verschmutzte Abfälle und Böden weiterentwickelt.
Diese Regelung gilt für alle Batterie- und Akkutypen, sowohl für tragbare als auch für Industrie- und Fahrzeugbatterien.
Für ein angemessenes Entsorgungsmanagement dieser Abfälle fassen sich die festgesetzten Regelungen in folgenden grundlegenden Zeilen zusammen:
Alle Batterien und Akkumulatoren sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet, um Sie an die Vorschrift zu erinnern, sie getrennt vom übrigen Hausmüll in speziellen Behältern zu entsorgen.
Wenn die Batterien in ein elektrisches oder elektronisches Gerät eingebaut sind, muss der Endnutzer die Batterien vor der Entsorgung des Geräts entfernen (vorausgesetzt, der Eingriff muss nicht von einem qualifizierten Fachmann vorgenommen werden) und jede Abfallart im dafür bestimmten Behälter deponieren.
Die Gebrauchsanweisung des Geräts muss Informationen über den Typ der eingebauten Batterien enthalten, so wie Anweisungen für die Entnahme dieser.
Der Königliche Erlass 110/2015 vom 20. Februar über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ergänzt die spanische Rechtsordnung durch die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 4. Juli; er enthält die Neuerungen des Gesetzes 22/2011 vom 28. Juli. Sie beinhaltet die Neuheiten des Gesetzes 22/2011 vom 28. Juli und setzt den vorherigen Königlichen Erlass über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und deren Abfallmanagement außer Kraft.
Diese Regelung erlegt vor allem den Produzenten dieser Geräte (wer diese erstmalig auf den spanischen Markt bringt) die Verpflichtung auf, die Entsorgung der WEEE zu organisieren und zu finanzieren, zusammen mit anderen Verpflichtungen, die über autorisierte Einzel- oder Kollektivsysteme der Erweiterten Produzentenverantwortung erfüllt werden können. Das zuständige Ministerium legt jährlich für jedes System seine entsprechenden Mindestziele für die getrennte Sammlung nach Kategorien von Elektro- und Elektronik-Altgeräten fest.
Diese Ziele zu erreichen, erfordert von den übrigen beteiligten Akteuren (lokale Körperschaften, Händler, Verwalter und Endverbraucher) die Zusammenarbeit und die Einhaltung der Verpflichtungen, die ihnen diese Regelung jeweils auferlegt.
EMUCA informiert alle seine Kunden darüber, dass mit dem Inkrafttreten des Königlichen Erlasses 110/2015 vom 20. Februar über Elektro- und Elektronik-Altgeräte folgende Hauptpflichten bezüglich der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die Händler entstehen:
Die Händler für Elektro- und Elektronikhaushaltsgeräte haben gegenüber dem Endverbraucher die Verpflichtung dieser selektiven Abfallsammlung. WEEE, die von den Händlern abgeholt werden, sollten entsprechend verwaltet werden. In diesem Sinne kann sich der Händler dafür entscheiden, die Verwaltung direkt durch autorisierte Betreiber durchführen zu lassen oder die Abholung und Verwaltung von einem Kollektiven System der Erweiterten Herstellerverantwortung zu verlangen.
Besagte Systeme können auf der Website des spanischen Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus und auf der des Umweltministeriums (Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico) eingesehen werden.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die dieser Regelung unterliegen, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet, was den Endverbraucher dazu verpflichtet, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt vom übrigen Hausmüll zu entsorgen, indem er sie in den speziellen Behältern der Sammelstelle, der autorisierten Verwalter, der Händler oder des Sammelnetzes der Kollektiven Systeme der Erweiterten Herstellerverantwortung entsorgt.
Das Unternehmen bringt Elektro- und Elektronikgeräte auf den spanischen Markt und erfüllt die Anforderungen zur Gewährleistung der Organisation und Verwaltung der entsprechenden Abfälle gemäß dem Königlichen Erlass 110/2015 vom 20. Februar über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
In diesem Sinne:
EMUCA vermarktet seine Produkte ausschließlich an den B2B-Vertrieb, niemals an Endverbraucher. Daher ist es aufgrund seiner Online-Vertriebsaktivitäten nicht dazu verpflichtet, Haushaltsabfälle abzuholen. Für die kostenlose Abholung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Domizil des Endverbrauchers oder am Lieferort, wenn der Endverbraucher ein neues Gerät erwirbt, ist der Händler, der diese Produkte verkauft, verantwortlich. Daher sollte der Endverbraucher diese Informationen auf dessen Webseite einsehen.
Dennoch erinnern wir die Nutzer an die Wichtigkeit der getrennten Abfallentsorgung dieser Altwaren und Entsorgung in speziellen Behältern. Außerhalb der Sammelvertriebskanäle können solche Elektro- und Elektronik-Altgeräte auch bei einer Sammelstelle entsorgt werden. Unter folgendem Link finden Sie die Liste der Sammelstellen für die getrennte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, die in ganz Spanien verteilt sind und von der ECOTIC-Stiftung verwaltet werden.
Ebenso bringt EMUCA Produkte auf den Markt, die integrierte Batterien oder Akkumulatoren enthalten, wobei alle Anforderungen des Königlichen Erlasses 106/2008 vom 1. Februar über Batterien und Akkumulatoren und das Umweltmanagement derer Abfälle eingehalten und erfüllt werden und die Verpflichtungen, die die Verordnung den Herstellern auferlegt, eingehalten werden.
In diesem Sinne:
EMUCA vertreibt keine Batterien oder Akkumulatoren und ist nicht zur Rücknahme seiner Abfälle verpflichtet. Wenn Sie Endverbraucher eines EMUCA-Produkts sind, das Batterien oder Akkus enthält, sollten Sie die von Ihrem Händler angebotenen selektiven Sammelsysteme prüfen (ggf. auf dessen Webseite des Online-Shops) und die Batterien oder Akkus gemäß der Gebrauchsanweisung entfernen, wenn dort steht, dass dies ohne einen Fachmann möglich ist. Anschließend sollten Sie die Altbatterien und Akkumulatoren in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgen.
Neben den Vertriebssammelsystemen können Sie als Endverbraucher zu den sauberen Sammelstellen für Mülltrennung gehen.
Sie können auch zu den kostenlosen Sammelstellen gehen, die von ECOPIALS (dem von EMUCA autorisierten System) eingerichtet wurden.