Ethischer Kanal

EMUCA, S.A. stellt interessierten Parteien in Übereinstimmung mit und unter dem Schutz des Gesetzes 2/2023 einen Kommunikationskanal für den Erhalt von Informationen zur Verfügung:

  • Handlungen oder Unterlassungen, die eine schwerwiegende oder sehr schwerwiegende straf- oder verwaltungsrechtliche Zuwiderhandlung darstellen können.
  • Handlungen oder Unterlassungen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union darstellen können, wie in Art. 2.1.a) vorgesehen.
  • Verstöße gegen das Arbeitsrecht im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Über diesen Kommunikationskanal können auch Informationen über die Nichteinhaltung geltender Rechtsvorschriften sowie Anfragen, Beschwerden und Vorschläge zur Einhaltung der Vorschriften entgegengenommen werden. Die Mitteilungen werden von dem für den Kanal nicht zuständigen Gremium (Compliance-Ausschuss - Rolle des Compliance-Beauftragten) und dem Leitungsorgan (Alleinverwalter) von EMUCA, S.A. entgegengenommen und bearbeitet.

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der Personen, die Ihre Meldung erhalten werden (verantwortliche Stelle des Kanals oder Leitungsorgan), an dem gemeldeten Sachverhalt beteiligt oder involviert ist, können Sie die Mitteilung an diese Stelle blockieren und sie von der Bearbeitung und Untersuchung ausschließen.

EMUCA, S.A. verbietet ausdrücklich Handlungen, die Vergeltungsmaßnahmen darstellen, einschließlich der Androhung von Vergeltungsmaßnahmen und versuchten Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die eine Mitteilung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes einreichen.

Maximale Vertraulichkeit und Anonymität werden bei der Untersuchung der erhaltenen Informationen und deren objektiver, unparteiischer und transparenter Behandlung garantiert, vorbehaltlich der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und in Übereinstimmung mit dem Gesetz 2/2023 vom 20. Februar über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, und die Korruptionsbekämpfung sowie der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Die Identität der meldenden Person wird in jedem Fall vertraulich behandelt und weder den Personen, auf die sich der gemeldete Sachverhalt bezieht, noch unbefugten Dritten gegenüber offengelegt.

Beim Ausfüllen der Formulare sind die folgenden Regeln zu beachten:

  • Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein.
  • Die Mitteilungen müssen in gutem Glauben erfolgen.
  • Geben Sie keine personenbezogenen Daten von Dritten weiter, die nichts mit dem gemeldeten Sachverhalt zu tun haben.
  • Geben Sie keine personenbezogenen Daten weiter, die zu den besonderen Datenkategorien gehören (Gesundheit, Weltanschauung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion, sexuelle Ausrichtung, Weltanschauung, Rasse oder ethnische Herkunft usw., Art. 9 LOPDGDD).

Gegen den Informanten, der in böser Absicht eine offensichtlich unbegründete oder böswillige Mitteilung macht, um ihm einen ungerechtfertigten Schaden zuzufügen, können geeignete Maßnahmen ergriffen oder gegebenenfalls die zuständigen Behörden benachrichtigt werden, um ein eventuell erforderliches Verfahren einzuleiten.

Nachdem Sie das entsprechende Formular ausgefüllt haben, erstellt ÉticoAldía eine Empfangsbestätigung, die Sie ausdrucken oder als PDF speichern" können.

Für weitere Informationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Informationsverwaltung und der Nutzung des Kanals können Sie auf folgende Dokumente zugreifen:

Mitteilungen können auch extern über externe Berichtswege an die zuständigen Behörden und gegebenenfalls an die Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen der Europäischen Union erfolgen.

Diese Kanäle können sein:

  • Unabhängige Behörde für den Schutz des Informanten (A.A.I.).
  • Bei den entsprechenden regionalen Behörden oder Einrichtungen.
  • Staatsanwaltschaft.
  • Bei der Europäischen Staatsanwaltschaft, wenn der Sachverhalt die finanziellen Interessen der Europäischen Union berührt.
  • Staatliche Sicherheitskräfte und -korps (FFCCSE).
  • Die zuständige Betrugsbekämpfungsbehörde.
  • Andere zuständige Stellen.

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